Mitarbeiterwohnung

Die moderne Mitarbeiterwohnung löst immer mehr die früheren Werkwohnungen ab. Sie stellt eine interessante Möglichkeit für Investoren dar.

Die Bindung qualifizierter Mitarbeiter und die Notwendigkeit, sie zeitweise an andere Standorte zu schicken, sind die Hauptfaktoren, warum große deutsche Unternehmen wie die Deutsche Bahn oder BASF auf Mitarbeiterwohnungen setzen. Bei diesen ist das Unternehmen selbst Eigentümer der Wohnungen und vermietet sie an seine Mitarbeiter zu besonders günstigen Konditionen. Für Immobilienverkäufer und Projektentwickler sind Unternehmen daher auch im Wohnbereich interessante Kunden.  

Definition Mit­arbeiterwohnung    

Bereits früher gab es viele sogenannte Werkswohnungen oder Dienstwohnungen nahe des Arbeitsplatzes, die Arbeitnehmer günstig mieten konnten. Ein typisches Beispiel dafür sind die Werksiedlungen rund um die Kohlebergwerke im Ruhrgebiet. Man kam für sie nur als Mieter in Frage, wenn man auch für das Unternehmen, dem die Wohnungen gehörten, arbeitete. Nachdem das Konzept der Mitarbeiterwohnung in den vergangenen Jahrzehnten nur eine geringe Rolle spielte, hat es für den heutigen Arbeits- und Immobilienmarkt an neuer Attraktivität gewonnen.    

Angesichts des Fachkräftemangels stehen viele Firmen vor der Herausforderung, qualifizierte Arbeitnehmer zu finden und langfristig an sich zu binden. Ein hohes Gehalt reicht dafür oft nicht aus. Aus diesem Grund sind Mitarbeiterwohnungen ein beliebtes Mittel der Personalpolitik großer Unternehmen. Es gibt dabei zwei Varianten: Einerseits besitzen Arbeitgeber Wohnungen, die sie ihren Arbeitnehmern für die komplette Dauer des Arbeitsverhältnisses zu günstigen Preisen zur Verfügung stellen. Andererseits verfügen viele auch über möblierte Wohnungen, die für das Wohnen auf Zeit geeignet sind. Hier wohnen beispielsweise Mitarbeiter, die der Arbeitgeber projektbezogen und für einen begrenzten Zeitraum an einen anderen Standort schickt. Außerdem können Firmen so neuen Arbeitnehmern den  Jobwechsel, der einen Umzug in eine andere Stadt erforderlich macht, erleichtern. Die neue Fachkräfte können sich dadurch direkt ihrer neuen Aufgabe widmen und im neuen Team ankommen, bevor sie sich eine eigene Wohnung in der neuen Heimat suchen müssen.  

Die Vorteile einer Mitarbeiterwohnung    

Arbeitgeber können mit Mitarbeiterwohnungen nicht nur Mitarbeiter an sich binden, sondern profitieren vom Investment in Angestelltenwohnungen in vielfacher Hinsicht: Oftmals befinden sich diese Immobilien in der Nähe des Arbeitsplatzes und die kurzen Wege tragen dazu bei, die Mitarbeiterzufriedenheit zu erhöhen. Eine gelungene Gestaltung und weitere Services können diesen Effekt ebenfalls zur Folge haben. Häufig kommen die Mitarbeiterwohnungen oder auch Mitarbeiter-WGs zudem bei Geschäftsreisen zum Einsatz: Indem international aufgestellte Firmen ihrem Team je nach Reiseziel stets eine moderne, gut eingerichtete Wohnung als Alternative zu anonymen Hotels anbieten können, ist es für diese verlockender, Geschäftsreisen anzutreten. Unternehmen mit einem hohen Anteil an Business-Reisen sparen dabei auch langfristig Geld, da es im Vergleich zu hohen Hotelrechnungen günstiger ist eigene Wohnungen zu unterhalten. Daneben gibt es eine steuerliche Förderung für diese Wohnungen.      

Arbeitnehmer  haben dank einer Mitarbeiterwohnung zunächst einmal den Vorteil, dass sie sich auf dem angespannten Immobilienmarkt keine Wohnung suchen müssen. Viele Mitarbeiterwohnungen zeichnen sich darüber hinaus durch eine gute Lage mit Einkaufsgelegenheiten, Naherholungsgebieten sowie Kindergärten und Schulen in der Nähe aus. Daneben liegt die Miete für die Wohnungen, die man bei Bedarf mit der kompletten Familie beziehen kann, oft unter der ortsüblichen Vergleichsmiete.  

Rechtlichen Grund­lagen für das Ver­mieten von Mitarbeiter­wohnungen    

 

Der Gesetzgeber sieht für die Vermietungen von Wohnungen an Mitarbeiter verschiedene Modelle vor:        

       
  • Werkmietwohung: Der Mietvertrag für eine solche Mitarbeiterwohnung ähnelt einem normalen Mietvertrag. Arbeitgeber und Arbeitnehmer schließen ihn außerdem unabhängig vom Arbeitsvertrag. Allerdings kann der Arbeitgeber die Wohnung unter den Voraussetzungen des § 576 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) kündigen, wenn das Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht.    
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  • Werkdienstwohnung: Diese Wohnungen überlässt der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter dagegen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses. Meist handelt es sich dabei um Wohnungen auf dem Betriebsgelände. Ein typisches Beispiel sind Hausmeisterwohnungen.    

       
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Quelle: Jarek Ceborski/Unsplash      

Bei Mitarbeiter­wohnungen die Einrichtung ansprechend gestalten    

Neben einer guten Lage und attraktiven Services sollten möblierte Mitarbeiterwohnungen auch durch ihr Interieur überzeugen: Dazu gehört zunächst einmal eine geschlechterneutrale, zweckmäßige, aber zugleich optisch ansprechende Einrichtung. Die Mitarbeiter sollten sich von Anfang an in der Wohnung wohlfühlen. Extras wie schöne Decken, Kissen, Teppiche oder eine Zimmerpflanze helfen dabei, die Einrichtung der Mitarbeiterwohnung zu optimieren. Um den Ansprüchen der Mitarbeiter zu genügen, ist auch eine hervorragende Internetverbindung in allen Räumen wichtig. Home Entertainment wie ein Fernseher und eine Stereoanlage sollten ebenfalls nicht fehlen.

Der Unterschied zu Business Apartments  

Neben der klassischen Mitarbeiterwohnung, deren Bestandshalter der Arbeitgeber ist, gibt es weitere Wohnungstypen speziell für Arbeitnehmer. Dazu gehören dieBusiness Apartments. Es handelt sich dabei um möblierte Wohnungen, die sich unter anderem an Geschäftsreisende richten. Unternehmen mieten sie beispielsweise für Mitarbeiter auf Reisen als Alternative zu Hotels an, wenn sie in der jeweiligen Stadt keine eigene Wohnung besitzen. Diese Wohnungen zeichnen sich durch einen integrierten Arbeitsplatz aus, der es Geschäftsreisenden beispielsweise erlaubt, sich auf ihre Kundentermine vorzubereiten.  

 

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Quelle: Belle Co/Pexels