zurück zu anderen Konfiguratoren
zurück zu anderen Konfiguratoren
zurück zu anderen Konfiguratoren

Gestalten Sie Arbeitswelten, die Talente begeistern und Produktivität steigern – einfach, schnell und professionell.
Jetzt Büro einrichten
.webp)
Mit unserem Wohn-Konfigurator gestalten Sie moderne, einladende Möblierungskonzepte – ideal für Großprojekte
Jetzt smart möblieren

Maßgeschneiderte Küchenlösungen für Großprojekt – optimal auf Ihre Anforderungen abgestimmt
Jetzt Küchen konfigurieren
Die Wohnfläche ist eine Kennzahl zur Bestimmung des Wertes und der Nebenkosten von Wohnraum. Die Wohnflächenberechnung erfolgt mit verschiedenen Methoden.
Beim Thema Wohnflächenberechnung kommt es immer wieder zu Differenzen: Der Grund dafür sind unterschiedliche Berechnungsmethoden, die zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Die beiden wichtigsten Methoden sind die Wohnflächenberechnung nach DIN 277 und nach der Wohnflächenverordnung. Je nach Berechnungsmethode gehören bestimmte Flächen – zum Beispiel Terrassen und Balkone – lediglich anteilig oder überhaupt nicht zur Wohnfläche.
Die Wohnflächenberechnung nimmt man meistens entweder nach DIN 277 oder nach der gesetzlichen Wohnflächenverordnung vor. Zwischen den Berechnungsmethoden kann es zum Beispiel bei Einfamilienhäusern zu Unterschieden von bis zu 20 Quadratmetern kommen. Das ist von Bedeutung, weil unterschiedliche Ergebnisse bei der Berechnung der Wohnfläche von Wohnimmobilien Auswirkungen auf verschiedene Bereiche haben:
Die Grundfläche einer Immobilie ist die Fläche, die mit dem Boden verbunden ist, also die bebaute Fläche. Die Wohnfläche dagegen bezieht sich auf die Gesamtheit der anrechenbaren Fläche der Räume, die zu einem Haus oder einer Wohnung zählen. Das bedeutet, dass diese Flächen bewohnbar sind. Je nach Berechnungsmethode gehören zur Wohnfläche daher keine Kellerräume oder Waschküchen.
Im Gegensatz zur Wohnfläche bezeichnet die Nutzflächeden Anteil der Grundfläche, den man seiner Zweckbestimmung entsprechend nutzen kann. Daneben gibt es noch die sogenannten Verkehrsflächen, die der Erschließung der einzelnen Bereiche dienen und teilweise zur Wohnfläche gehören.

Ein ideales Beispiel, um die Unterschiede zwischen Nutzfläche und Verkehrsfläche zu veranschaulichen, ist ein Einfamilienhaus: Im Untergeschoss befinden sich typischerweise Nutzflächen. Dazu gehören Keller, Lagerbereiche, der Heizungsraum sowie die Waschküche und der Trockenraum. Flure, Dielen, Windfang und Treppenräume eines Einfamilienhauses gehören dagegen zu den Verkehrsflächen.
Zur Wohnfläche in einem Haus oder in einer Wohnung gehören vor allem die Flächen von Wohnzimmer, Schlaf- und Kinderzimmer. Die Küche, das Esszimmer, Fluren und Diele, Badezimmer und WCs sowie Abstell- und Nebenräume sind bei der Berechnung ebenfalls zu berücksichtigen. Daneben gibt es noch weitere Flächen, die man in die Flächenberechnung einbezieht:
In die Wohnflächenberechnung nicht einbezogen werden
Ob und in welchem Umfang Dachschrägen zur Wohnfläche gehören, ist abhängig von der jeweiligen Berechnungsmethode. Gleiches gilt für Terrassen, Loggien und Balkone, die man ganz oder anteilig berücksichtigt.
Die Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung (Wo FIV) kommt am häufigsten zum Einsatz. Die WoFIV legt fest, was zur Wohnfläche einer Immobilie gehört und wie die Wohnfläche zu ermitteln ist. Unterschiede zu anderen Berechnungsmethoden ergeben sich unter anderem aus der Berechnung von Treppen, Pfeilern und Säulen, Nischen, Terrassen und Balkonen sowie von Dachschrägen:
Häufiger Streitpunkt und besonders relevant bei der Wohnflächenberechnung nach WoFIV ist die Berücksichtigung von ganzen Räumen. Keller- und Bodenräume, Heizungsräume, Waschküchen sowie Garagen gehören dabei garnicht zur Wohnfläche. Mit voller Quadratmeterzahl muss man beheizte Wintergärten berücksichtigen, während man nicht beheizte und deshalb nur temporär genutzte Wintergärten lediglich zu 50 % zur Wohnfläche hinzurechnet. Ähnliches gilt für Dachgärten, Terrassen, Loggien und Balkone, deren Fläche zu 25 % zur Wohnfläche gehört. Falls diese Flächen einer Hausgemeinschaft zur Verfügung stehen, darf man sie jedoch nicht zur Wohnfläche dazu rechnen.

Die zweite populäre Methoden, um eine Wohnflächenberechnung durchzuführen, richtet sich nach DIN 277, die die „Rauminhalte und Grundflächen von Bauwerken im Hochbau“ beschreibt. Der Vorteil der Berechnung nach DIN 277 ist, dass man nicht direkt Wohnflächen, sondern Nutz-, Funktions- und Verkehrsflächen ermittelt.
Die Wohnflächenberechnung nach DIN 277 setzt sich wie folgt zusammen:
Diese Art der Wohnflächenberechnung ist für den Verkäufer einer Immobilie regelmäßig besser, da sie im Vergleich zu anderen Berechnungsmethoden im Ergebnis zu einer höheren Quadratmeterzahl kommt. Im Gegensatz zur Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung werden Balkone, Terrassen und Loggien separat ausgewiesen und zu 100 Prozent angerechnet. Ein weiterer Unterschied ist, dass man die DIN 277 im frei finanzierten Wohnungsbau verwenden darf, nicht jedoch in öffentlich geförderten Bereichen. Hier ist ausschließlich die Berechnung auf der Grundlage der Wohnflächenverordnung zulässig.