Lichtplanung

Zu einem ergonomischen Arbeitsplatz gehört auch eine gelungene Lichtplanung, die eine produktive und angenehme Arbeitsatmosphäre fördert.

Die Lichtplanung ist eine Disziplin der Architektur. Nicht nur das Tageslicht gilt es optimal zu nutzen – auch die vorhandene künstliche Bürobeleuchtung soll viel mehr leisten, als bloß Licht zu spenden. Sie dient dazu, die Produktivität der Mitarbeiter zu fördern und für eine angenehme Arbeitsatmosphäre zu sorgen. Wo früher in großen Büros die Neonleuchten flackerten, gibt es heute eine Vielzahl an direkten und indirekten Beleuchtungsmöglichkeiten. Bei der modernen Lichtplanung spielen darüber hinaus die Arbeitsabläufe und Bedürfnisse der Mitarbeiter eine wichtige Rolle.  

Lichtplanung im Büro    

Bei der Lichtplanung geht es immer um die Frage, wie viel Licht zu welchem Zweck und an welchem Ort benötigt wird. In einem Büro, dessen Räume hauptsächlich tagsüber genutzt werden, sollte beispielsweise das Tageslicht optimal zum Einsatz kommen. Es versorgt den Menschen nämlich nicht nur mit Helligkeit, sondern wirkt motivierend, steuert die innere Uhr steuert und regt zudem wichtige Körperfunktionen wie etwa die Vitamin-D-Produktion an. Neben technischen Aspekten wie der Beleuchtungsstärke, der Sehleistung und der Leuchtdichte geht es bei der modernen Lichtplanung für Büros wesentlich um das Wohlergehen der Mitarbeiter. Sie spielt daher auch eine Rolle beim betrieblichen Gesundheitsmanagement. Heutzutage ist es außerdem möglich, die Lichtintensität über den Tag hinweg oder je nach Wetter zu verändern, sodass Büromitarbeiter stets von einer optimalen Beleuchtung profitieren.  

Arten der Bürobeleuchtung    

In jedem Büro gibt es mehrere Beleuchtungsarten: Das Tageslicht sollte auf keinen Fall fehlen und im Büro einen wesentlichen Teil der Beleuchtung ausmachen. Die Kombination aus  direkter und indirekter Beleuchtung ist in der Praxis in vielen Büros vorhanden. Dabei handelt es sich meist um Decken- und Wandlampen. Diese sollten in ihrer Intensität verstellbar sein. Außerdem ist es möglich, mithilfe von Pendel- oder Stehlampen die direkte und die indirekte Beleuchtung in einer Lampe zu kombinieren. Damit ist der Arbeitsplatz bereits sehr gut ausgeleuchtet. Zusätzlich ist eine verstellbare Arbeitsplatzlampe empfehlenswert. Der Trend im Jahr 2019 geht im Rahmen des Smart Officeaußerdem zur dynamischen Arbeitsplatzbeleuchtung: Diese wirkt mit hellem Licht dem Mittagstief entgehen, während nachmittags ein wärmeres Licht den natürlichen Biorhythmus unterstützt.      

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Quelle: Nastuh Abootalebi/Unsplash      

Grundlagen der Arbeitsplatzbeleuchtung    

Die Arbeitsstättenrichtlinie A3.4 schreibt für Büroarbeitsplätze eine Beleuchtung mit mindestens 500 Lux vor. Allerdings gehen Experten davon aus, dass eine höhere Lichtintensität von etwa 1000 Lux die Konzentration und die Produktivität besser fördert. Anstatt gelbliches Licht auszuwählen, sollte das sogenannte Tageslichtweiß  zum Einsatz kommen: Dies ermöglicht es den Mitarbeitern, problemlos alle Dokumente zu sehen. In praktischen Berufen ist dieses detaillierte Sehen ganz besonders wichtig. Zugleich ist es entscheidend, den Biorhythmus der Mitarbeiter zu beachten. Ein allzu grelles Licht kann zu Schlafstörungen führen oder Kopfschmerzen verursachen. Unternehmer sollten daher gemeinsam mit ihren Mitarbeitern die Lichtplanung im Büro besprechen und bei Bedarf verbessern, um eine gesunde Arbeitsatmosphäre zu gewährleisten. Außerdem kann eine LED-Bürobeleuchtung dabei helfen, Energiekosten einzusparen. Die korrekte Lichtplanung am Arbeitsplatz unterstützt außerdem die Ergonomie und damit die Gesundheit und Produktivität der Mitarbeiter.  

Arbeitstechnische Vorgaben für die Bürobeleuchtung    

Neben der Arbeitsstättenverordnung und der genannten Arbeitsstättenrichtlinie A3.4 gibt es die      Bildschirmarbeitsplatzverordnung. Diese schreibt unter anderem den benötigten Kontrast vor und verlangt, Blendwirkungen und andere Störungen zu eliminieren. Für Arbeitsplätze am Fenster bedeutet dies, dass eine Jalousie vorhanden sein muss. Das Arbeitsschutzgesetz enthält weitere Vorgaben, wie Beschäftigte in verschiedenen Berufen im Hinblick auf das Licht optimale Arbeitsbedingungen erhalten. Darüber hinaus sind die Normen DIN EN 12464-1 („Arbeitsstätten in Innenräumen“) und DIN 5035 („Beleuchtung mit künstlichem Licht“) relevant. Wer also ein Büro neu ausstattet, Büroräume entwirft oder mit der Arbeitsplatzbeleuchtung beauftragt ist, muss all diese Vorgaben berücksichtigen. Im Mittelpunkt sollte allerdings immer die Zufriedenheit der Mitarbeiter stehen, weshalb eine partizipative Büroraumgestaltungauch ideal zur Steigerung der Mitarbeitermotivation geeignet ist.  

Mitarbeiter bei der Wahl der Bürolampen einbeziehen    

Für die Lichtplanung ist es wichtig, Mitarbeiter des Büros zu befragen – nur diese wissen, wie der Arbeitsalltag verläuft und welche Prioritäten man bei der Lichtgestaltung setzen muss. Zunächst einmal ist es wichtig, dass die Bürolampen ein ausreichend hohes Beleuchtungsniveau bieten. Die Helligkeit sollte ausgeglichen verteilt sein, denn hohe Kontraste führen schneller dazu, dass die Augen ermüden. Es sollte unbedingt vermieden werden, dass Bürobeleuchtung an der Decke oder Sonneneinstrahlung Mitarbeiter blendet. Zudem ist es hilfreich, den Lichteinfall zu steuern, um die Wirkung von Tageslicht auch an dunkleren Stellen des Büros zu simulieren. So bilden sich die gewohnten Schatten, die das Unterbewusstsein beruhigen. Dabei ist auch die    Lichtfarbe wichtig: Diese sollte hell, aber nicht grell sein. Zu guter Letzt darf man auch den Energieverbrauch der gewählten Arbeitsplatzbeleuchtung bei der Planung niemals außer Acht lassen.    

 

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Quelle: Andrea Piacquadio/Pexels