Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine geschäftsbedingungen der roomhero gmbh

1. Geltungsbereich

1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen der ROOMHERO GmbH (im Folgenden "Unternehmen") und ihren Kunden gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB"). Die AGB gelten unabhängig davon, ob die Kunden Verbraucher oder Unternehmer sind.

1.2 Es gelten ausschließlich die AGB des Unternehmens. Abweichende oder entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden bedürfen zu ihrer Geltung der schriftlichen Bestätigung durch das Unternehmen.

2. Angebote

2.1 Die Angebote des Unternehmens unterliegen einer Annahmefrist. Diese beträgt einen Monat, wenn keine abweichende Annahmefrist vereinbart ist. Nach Ablauf der Annahmefrist eingehende Annahmen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch das Unternehmen. Das Unternehmen behält sich für letzteren Fall vor, Preisanpassungen an den Kunden weiterzugeben. Gegenüber Kaufleuten ergibt sich der endgültige Vertragsinhalt aus der schriftlichen Auftragsbestätigung des Unternehmens, sofern dieser nicht durch den Kunden unverzüglich widersprochen wird.

2.2 Ergeben sich Änderungen durch etwaige Irrtümer, die dem Unternehmen beim Angebot, in der Auftragsbestätigung oder bei der Rechnungserteilung unterlaufen, insbesondere auch Irrtümer bei der Preisangabe, in der Kalkulation oder durch falsche Addition, ist das Unternehmen nach seiner Wahl zur Anfechtung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Vertragsanpassung

3.1 Ändern sich die Bezugskosten oder Lohnkosten des Unternehmens für zu liefernde Waren oder zu erbringende Leistungen, die nach Ablauf von 4 Monaten nach Vertragsabschluss geliefert oder erbracht werden, so kann das Unternehmen eine angemessene Anpassung des Verkaufspreises verlangen. Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht sowie herstellerseitige Weiterentwicklungen und Produktveränderungen bleiben vorbehalten.

3.2 Sofern das Unternehmen oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes eine besondere Bezeichnung verwendet, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden. Ebenso sind technische Beschreibungen und sonstige Angaben in Prospekten, in Unterlagen, auf der Homepage und aus sonstigen Informationsquellen zunächst unverbindlich.

4. Fristen und Termine

4.1 Liefer- und Montagetermine sowie Bearbeitungsfristen werden individuell vereinbart oder vom Unternehmen in der Angebotsbestätigung angegeben.

4.2 Der Kunde muss das Unternehmen bereits bei Vertragsschluss über das voraussichtliche Zeitfenster informieren, an dem die Lieferung oder Montage erfolgen kann. Kommt es zu Verzögerungen hat der Kunde diese dem Unternehmen unverzüglich und mindestens 12 Wochen im Voraus anzuzeigen.

4.3 Kann ein vereinbarter Liefer- oder Montagetermin vom Kunden nicht eingehalten werden, hat er das Unternehmen spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Liefer- oder Montagetermin zu informieren. Falls der Kunde keine rechtzeitige Mitteilung macht, haftet er für die daraus resultierenden Mehrkosten und das Unternehmen kann die bestellten Gegenstände auf Kosten des Kunden gemäß Ziffer 13 einlagern.

5. Abnahme; Gefahrtragung

5.1 Das Unternehmen hat das Recht, Teilleistungen zu erbringen und diese separat abzurechnen. Der Kunde hat jede Teilleistung innerhalb von fünf Werktagen abzunehmen. Die Sach- und Leistungsgefahr geht mit der Anlieferung beziehungsweise Abschluss der Montage auf den Kunden über.

5.2 Der Kunde erhält nach jedem Aufbau eine digitale Aufbaudokumentation, die als Übergabeprotokoll gilt. Erfüllungsort für Lieferungen ist der Sitz der Lieferfirma. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.


6. Gewährleistung

6.1 Mängelrügen für offensichtliche Mängel müssen innerhalb von einer Woche nach Auslieferung der Ware eingehend dem Unternehmen schriftlich mitgeteilt werden. Kaufleute bleiben zur sofortigen Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß §§ 377, 378 HGB weiterhin verpflichtet. Bei anerkannten Mängeln hat das Unternehmen das Recht zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Ware; schlägt dies endgültig fehl, kann der Kunde Herabsetzung des Preises oder Rücknahme der fehlerhaften Ware gegen Rückerstattung des Kaufpreises verlangen. Das Unternehmen haftet nicht für Verschleiß, Beschädigung der Waren durch unsachgemäße Behandlung durch den Kunden, fehlerhafte Bedienung, Verwendung herstellerseits nicht empfohlenen Zubehörs sowie bei Veränderungen oder Reparaturen an der Ware, wenn diese nicht vom Unternehmen ausgeführt worden sind. Schadensersatzansprüche sind bei leichter Fahrlässigkeit vom Unternehmen auf die Höhe des Kaufpreises beschränkt.

6.2 Holz- und Stoffmuster sowie Farbkarten u. Ä. können lediglich zur annähernden Bestimmung der zu liefernden Ware herangezogen werden. Änderungen in Farbe, Material und Ausstattung bleiben vorbehalten. Eigenschaften von Einrichtungsgegenständen gelten nur als vereinbart, wenn dies schriftlich erfolgt ist. Das Unternehmen weist darauf hin, dass insbesondere Echtholz-, Leder- und andere Naturprodukte ein erhebliches Farb- und Musterspiel aufweisen. Farb- und Strukturunterschiede stellen daher keinen Mangel dar.

7. Verjährung

Sachmängelansprüche verjähren 12 Monate nach Gefahrübergang. Ausgenommen hiervon sind Einbauküchen und sonstige Baumaterialien. Die Durchführung von Gewährleistungsarbeiten verlängert die Verjährungsfrist nicht.


8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Das Unternehmen behält sich das Eigentum an der von ihm gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor.

8.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten zusätzlich die nachfolgenden Bestimmungen.

8.3 Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt Eigentum des Unternehmens bis alle Forderungen erfüllt sind, die dem Unternehmen gegen den Kunden jetzt oder zukünftig zustehen, und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent. Sofern sich der Kunde vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist –, hat das Unternehmen das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, nachdem das Unternehmen eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Kunde. Sofern das Unternehmen die Vorbehaltsware zurücknimmt, stellt dies bereits einen Rücktritt vom Vertrag dar. Ebenfalls einen Rücktritt vom Vertrag stellt es dar, wenn das Unternehmen die Vorbehaltsware pfändet. Das Unternehmen darf zurückgenommene Vorbehaltsware verwerten. Der Erlös der Verwertung wird mit denjenigen Beträgen verrechnet, die der Kunde dem Unternehmen schuldet nach Abzug eines angemessenen Betrags für die Kosten der Verwertung.

8.4 Der Kunde muss die Vorbehaltsware pfleglich behandeln. Er muss sie auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich werden, muss der Kunde sie auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

8.5 Der Kunde darf die Vorbehaltsware verwenden und im ordentlichen Geschäftsgang weiter veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Er darf die Vorbehaltsware jedoch nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen. Die Entgeltforderungen des Kunden gegen seine Abnehmer aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware sowie diejenigen Forderungen des Kunden bezüglich der Vorbehaltsware, die aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehen (insbesondere Forderungen aus unerlaubter Handlung und Ansprüche auf Versicherungsleistungen) und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, tritt der Kunde dem Unternehmen bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang ab. Das Unternehmen nimmt diese Abtretung an.

8.6 Der Kunde darf die abgetretenen Forderungen auf seine Rechnung im eigenen Namen für das Unternehmen einziehen, solange das Unternehmen diese Ermächtigung nicht widerruft. Das Recht des Unternehmens, diese Forderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt; allerdings wird das Unternehmen die Forderungen nicht selbst geltend machen und die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

8.7 Sofern sich der Kunde jedoch vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist –, kann das Unternehmen vom Kunden verlangen, dass dieser die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner bekannt gibt, den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitteilt und dem Unternehmen alle Unterlagen aushändigt sowie alle Angaben macht, die das Unternehmen zur Geltendmachung der Forderungen benötigt.

8.8 Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Kunde auf das Eigentum des Unternehmens hinweisen und muss dieses unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit es seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Sofern der Dritte die dem Unternehmen in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Kunde.

8.9 Das Unternehmen ist auf Verlangen des Kunden verpflichtet, die ihm zustehenden Sicherheiten nach seiner Wahl insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert den Wert seiner offenen Forderungen gegen den Kunden um mehr als 10% übersteigt.

9. Zahlungsbedingungen

9.1 Das Unternehmen stellt bei der Erstbeauftragung 100% des Auftragsvolumens bei Vertragsabschluss in Rechnung. Ab der zweiten Beauftragung stellt das Unternehmen 50% des Auftragsvolumens bei Vertragsabschluss in Rechnung. Weitere 40% werden 10 Tage vor der Auslieferung, sowie die verbliebenen 10% nach Auftragsausführung in Rechnung gestellt. Der jeweils abgerechnete Betrag ist sofort zur Zahlung fällig. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen netto Kasse wertstellend vor Anlieferung zu zahlen.

9.2 Das Unternehmen behält sich vor, Vorauskasse oder Barzahlung bei Lieferung zu verlangen. Werden Schecks oder Wechsel erfüllungshalber entgegengenommen, so gehen Diskont- und Bankspesen zu Lasten des Kunden. Bei Zahlungsverzug oder erheblicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden kann das Unternehmen offene Forderungen sofort fällig stellen und für noch nicht ausgeführte Leistungen Zahlung netto Kasse bei Anlieferung verlangen oder mit sofortiger Wirkung von der Ausführung des Vertrages zurücktreten. Gegen Forderungen des Unternehmens darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.

10. Abtretung

Das Unternehmen ist berechtigt, alle bestehenden und künftigen Forderungen aus dem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise und mit oder ohne Benachrichtigung des Kunden an einen Factor abzutreten. Das Unternehmen ist weiterhin ermächtigt, die Forderungen gegen über dem Kunden auf Rechnung des Factors einzuziehen.

11. Gefahrtragung bei Probelieferung und Musterstellung

Zur Erprobung, Musterstellung oder leihweise gelieferte Ware sowie zur Miete überlassene Gegenstände werden an den Kunden auf dessen Gefahr ausgeliefert und bleiben bei diesem auf dessen Gefahr. Er haftet für unsachgemäße Benutzung, Beschädigung und den zufälligen Untergang.

12. Planung und Konzepte

12.1 Vom Unternehmen erstellte Planungen und Konzepte und vom Unternehmen selbst gefertigte Angebote sind urheberrechtlich geschützt. Die Weiterverwendung darf ausschließlich mit schriftlicher Genehmigung des Unternehmens erfolgen, es sei denn, es wurde vorher schriftlich ein Vertrag über kostenpflichtige Planungsleistung erstellt. Bei unbefugtem Gebrauch stellt das Unternehmen die Planungsleistung nachträglich in Rechnung. Werden vom Kunden nach Abschluss der Ausführungsplanung oder Freigabe der Pläne Änderungen veranlasst, so werden die Planungsänderungen nach Zeitaufwand vergütet. Die Nachweise über den Zeitaufwand sind dem Auftraggeber zeitnah, mindestens monatlich zur Prüfung vorzulegen.

12.2 Für die Vergütung nach Zeitaufwand, der auch Reisezeiten umfasst, werden die folgenden Stundensätze (exkl. Umsatzsteuer) zugrunde gelegt.

  • Projektleiter 125,00 Euro netto
  • (Innen-)Architekt / Ingenieur 95,00 Euro netto
  • Konstrukteur / Techniker 65,00 Euro netto
  • Monteur 55,00 Euro netto
  • Textilmonteur / Raumausstatter 65,00 Euro netto
  • Sonstige Mitarbeiter (technische Zeichner, Schreibkräfte) 55,00 Euro netto.

12.3 Sämtliche Nebenkosten des Unternehmens sind nach vorheriger Genehmigung durch den Kunden und unter Vorlage der Originalbelege durch den Auftraggeber zu tragen. Im Übrigen richtet sich die Vergütung des Unternehmens nach der Honorarregelung der im Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Fassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI.

13. Lieferung

13.1 Lieferungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden. Für eine Lieferung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sowie Insellieferungen ist eine gesonderte Vereinbarung erforderlich. Die Lieferfrist beträgt regelmäßig, je nach Artikel und Lieferort, zwischen 6 und 8 Wochen nach Eingang der Zahlung durch den Kunden. Auf Wunsch des Kunden kann eine gesondert zu vergütende Transportversicherung erfolgen.

13.2 Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten Empfänger über. Dies gilt unabhängig davon, ob der Versand versichert erfolgt oder nicht. Ansonsten geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt, auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der Kunde im Verzug der Annahme befindet.

13.3 Nach Anzeige der Lieferbereitschaft der bestellten Waren lagert das Unternehmen diese bis zu 14 Tage unentgeltlich für den Kunden ein. Für die Zeit der Einlagerung haftet das Unternehmen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ab dem 15. Tag behält sich das Unternehmen vor, Einlagerungskosten zu erheben. Hierfür berechnet das Unternehmen dem Kunden pro Kubikmeter und pro Tag 8,00 Euro netto.

13.4 Anlieferungen sind mit einer Entladezeit von einer Stunde berechnet. Sollten durch evtl. bauseitige Behinderungen Wartezeiten entstehen, so berechnet das Unternehmen dem Kunden pro angefangene Stunde 60,00 Euro netto.

14. Montage; Liefer- und Baufreiheit

14.1 Um die Anlieferung oder Montage zu ermöglichen, hat der Kunde im Rahmen seiner Möglichkeit für ausreichende Parkmöglichkeiten am Anlieferungsort zu sorgen und dem Unternehmen die Parksituation zutreffend zu beschreiben. Der Kunde haftet dafür, dass der Transport bis in die Wohnung oder die von ihm bestimmte Anlieferstelle mit den üblichen Mitteln eines Möbeltransportes und unter Benutzung eines ggf. vorhandenen Aufzugs erfolgen kann. Der Anlieferungsort muss frei zugänglich (aufgeräumt und besenrein) und frei von Gefahrenquellen sein. Der Kunde muss sicherstellen, dass der Anlieferungsort nicht von unbefugten Personen betreten wird und mit Strom und Licht versorgt ist. Alle anderen Gewerke müssen abgeschlossen sein, insbesondere müssen die Räume trocken sein. Für Schäden wegen Restfeuchtigkeit übernimmt das Unternehmen keine Haftung. Versorgungsanschlüsse müssen in technisch einwandfreiem Zustand sein.

14.2 Sollte das Unternehmen, sei es wegen der Beschaffenheit des Anlieferungsorts oder wegen anderer Gewerke, an seiner Arbeit gehindert sein, ist es berechtigt, die Arbeiten abzubrechen und sämtliche Gegenstände auf Kosten des Kunden einzulagern. Hierdurch entstehende Kosten (Mehraufwand) trägt der Kunde gemäß Ziffer 13.

14.3 Die Montage erfolgt gemäß der mit dem Kunden vereinbarten Planung. Nachträgliche Änderungswünsche (sei es hinsichtlich der Positionierung oder der Art und des Umfangs der Möblierung) müssen schriftlich vereinbart werden. Bei Küchen ist die Montage durch das Unternehmen obligatorisch. Die angebotenen Preise gelten für eine störungsfreie, ungehinderte und durchgehende Montage. Eine unmittelbare Nähe zum Aufstellungsort für Lagermöglichkeit und Materialbearbeitung wird vorausgesetzt. Die Kalkulation basiert auf üblichen Arbeitszeiten von Montag bis Freitag zwischen 6-18 Uhr. Sollten die genannten Voraussetzungen nicht gegeben sein, werden Mehrkosten nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

14.4 Zum Zwecke der Planung stellt der Kunde dem Unternehmen korrekt bemaßte Pläne und Lichtbilder zur Verfügung. Alternativ kann der Kunde einen kostenpflichtigen Aufmaßservice des Unternehmens in Anspruch nehmen. Wird der kostenpflichtige Aufmaßservice des Unternehmens in Anspruch genommen, so muss der Kunde gewährleisten, dass zum Termin des Aufmaßes der finale bauliche Zustand vorliegt. Sollten zum Montagetermin Abweichungen auftreten, so haftet der Kunde für die daraus entstehenden Mehrkosten gemäß Ziffer 13. Der Kunde informiert das Unternehmen unaufgefordert über die Tragfähigkeit von Wänden, die Art und den Verlauf von Versorgungsleitungen sowie etwaige Besonderheiten. Der Kunde haftet für die Richtigkeit der von ihm übermittelten Maße, Angaben und Unterlagen. Stellt sich bei der Montage heraus, dass die baulichen Gegebenheiten von den Angaben des Kunden abweichen, haftet dieser für die daraus entstehenden Mehrkosten (erneute Anlieferung, Zwischenlagerung Mehraufwand) gemäß Ziffer 13.

15. Widerrufsbelehrung

15.1 Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der Anbieter nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. In Absatz (2) findet sich ein Muster-Widerrufsformular.

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist
absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

15.2 Über das Muster-Widerrufsformular informiert das Unternehmen nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An:
ROOMHERO GmbH,
Moselstr. 27,
60329 Frankfurt am Main/
info@roomhero.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) - Datum

(*) Unzutreffendes streichen

16. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Sitz des Unternehmens, soweit Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen geschlossen wurden.

17. Streitbeilegung

Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist das Unternehmen weder bereit noch verpflichtet.

18. Schlussbestimmungen

18.1 Das Unternehmen erhebt und verarbeitet im Rahmen seines Angebotes personenbezogene Daten des Kunden. Hierbei beachtet das Unternehmen die jeweils anwendbaren Datenschutzvorschriften. Weitere Informationen zur Datenerhebung,- verarbeitung und -speicherung können der separaten Datenschutzerklärung entnommen werden.

18.2 Auf Verträge zwischen dem Unternehmen und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

18.3 Sollte eine dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, so tritt an ihre Stelle diejenige wirksame, die der unwirksamen am nächsten kommt. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird nicht berührt.

(Stand: 02.02.2022)